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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der broadify
GmbH


für die Nutzung der broadify Software (SaaS) und für Partner
Stand: 01.07.2026
Version: 2.0

Anbieter ist die broadify GmbH, Bahnhofweg 7, 78333 Stockach, Deutschland („broadify”).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus Teil A
(Nutzung der broadify Software) und Teil B (Partnerbedingungen für
Systemintegratoren).
Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise, der
Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen sowie die Technische Beschreibung des jeweiligen Produkts in der jeweils aktuellen Fassung.

TEIL A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung
der broadify Software (SaaS)


1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösungen von broadify (insbesondere broadifyStudio und BroadifyMeeting, zusammen „Software”) zwischen broadify und ihren Kunden („Kunde”).

Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht
vorgesehen.

b. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, broadify stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Hauptvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag) gehen diesen AGB vor.

c. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde ein kostenloses oder kostenpflichtiges Paket nutzt.
 
d. Bei Beauftragung durch öffentliche Auftraggeber können abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen (insbesondere EVB-IT) einzelvertraglich vereinbart werden; in diesem Fall gehen die einzelvertraglichen Regelungen diesen AGB vor.
 
2. Leistungsumfang / SaaS-Modell

a. broadify stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
Zur Software gehören die Web Anwendung, die Steuerungsinfrastruktur sowie — je nach Produkt — lokal auf Systemen des Kunden zu installierende Desktop-Komponenten (z. B. die
Desktop-Anwendung von BroadifyMeeting oder die broadify Bridge).

b. Die Software wird nicht verkauft, sondern dem Kunden befristet zur Nutzung
überlassen.

c. Die Cloud-Komponenten werden mit einer für Dienste dieser Art üblichen Verfügbarkeit bereitgestellt; geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchgeführt.
Ein bestimmtes Service-Level (SLA) wird nicht zugesagt; abweichende Zusagen bedürfen einer ausdrücklichen
Vereinbarung im Angebot.
Lokale Kernfunktionen (z. B. virtuelle Kamera,
Bildverarbeitung) laufen auf den Systemen des Kunden und sind im laufenden Betrieb nicht von der ständigen Verfügbarkeit der Cloud-Komponenten abhängig.

d. broadify ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

e. Die Software kann optionale KI-gestützte Funktionen enthalten (z. B. Erstellungvon Grafiken oder Präsentationsfolien aus hochgeladenen Dokumenten, KI-Vorlagen-Editor). Diese Funktionen werden mit Unterstützung von Drittanbietern erbracht, die in Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt sind.
Die Nutzung ist freiwillig; KI-generierte Ergebnisse sind Vorschläge, die der Kunde vor Verwendung prüft.
 
f. Die Systemvoraussetzungen, Datenflüsse und bekannten Einschränkungen des jeweiligen Produkts ergeben sich aus der Technischen Beschreibung in der jeweils aktuellen Fassung.
 
3. Pakete und Preise

a. broadify bietet verschiedene abonnementbasierte Nutzungspakete an. Die jeweils verfügbaren Pakete, ihr Leistungsumfang und die Anzahl der enthaltenen Nutzerplätze ergeben sich aus der Website bzw. dem Angebot.

b. Preise verstehen sich als Monatsbeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

c. Zusätzlich bietet broadify eine jährliche Abrechnung an.

d. broadify ist berechtigt, Preise nach Ablauf einer Vertragsperiode anzupassen.

Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform informiert; widerspricht er der Anpassung, endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden
Vertragsperiode.
 
4. Vertragslaufzeit und Kündigung

a. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

b. Die Abonnements verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.

c. Die Pakete können nur zum Laufzeitende gekündigt werden; eine monatliche Kündigung ist nicht möglich.

d. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 
5. Upgrade und Downgrade

a. Ein Upgrade auf ein höheres Paket ist jederzeit möglich. Die neuen Leistungen stehen sofort zur Verfügung, die Preisanpassung erfolgt anteilig für die restliche Vertragsperiode.

b. Ein Downgrade ist ausschließlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeitzulässig.

c. Ein Wechsel vom kostenlosen Paket in ein kostenpflichtiges Paket ist jederzeit möglich.
 
6. Zahlungsbedingungen

a. Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus, auf Rechnung (bei öffentlichen Auftraggebern stets) oder per Online-Zahlung (Kreditkarte) über den von broadify eingesetzten Zahlungsdienstleister.
Die Art der Abrechnung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Vertragslaufzeit. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der Rechnung bzw. dem Angebot.

b. broadify ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zur Software nach
vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend zu sperren.

c. Die Pflicht zur Zahlung bleibt während der Sperrung bestehen.

7. Kostenlose Testphase (Free Trial)
 
a. broadify kann Kunden eine kostenlose Testphase („Free Trial”) von bis zu 14 Tagen gewähren.

b. Sofern der Kunde den Free Trial nicht vor Ablauf der Testphase in der Web- Anwendung oder in Textform beendet, geht er nach Ablauf automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement des jeweils gewählten Pakets über; ab diesem Zeitpunkt beginnt die Vertragslaufzeit nach Ziffer 4.

c. Die Abrechnung des kostenpflichtigen Abonnements beginnt unmittelbar im
Anschluss an den Free Trial.

d. broadify ist berechtigt, Free-Trial-Angebote jederzeit zu ändern, zu
beschränken oder einzustellen.
 
 
e. broadify informiert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf des Free Trials in Textform über den bevorstehenden Übergang in ein kostenpflichtiges
Abonnement.
 
 
8. Zulässige Nutzung / Missbrauch

a. Der Kunde darf die Software ausschließlich für eigene geschäftliche oder interne Zwecke nutzen. Die Nutzung ist je Nutzerplatz einer benannten Person zugeordnet; eine Übertragung auf eine andere Person (z. B. bei Personalwechsel) ist zulässig, eine gleichzeitige Nutzung eines Nutzerplatzes durch mehrere Personen nicht.

b. Unzulässig ist insbesondere:

• die Weitervermietung, Unterlizenzierung oder der Weiterverkauf der
Software,
• die Nutzung zur Entwicklung oder zum Betrieb konkurrierender Produkte,
• das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen oder
Nutzungsbeschränkungen,
• Reverse Engineering, Dekompilierung oder Analyse des Quellcodes über
den gesetzlich zwingend erlaubten Umfang hinaus,
• missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung.

c. broadify ist berechtigt, bei Verstößen den Zugang zur Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
 
9. Nutzerkonten, Verantwortlichkeit und Mitwirkung des Kunden

a. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Nutzerkonten erfolgen.

b. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde verwaltet seine Nutzerkonten, Rollen und Berechtigungen selbst.

c. Der Kunde haftet für missbräuchliche Nutzung durch eigene Mitarbeitende oder Beauftragte, soweit kein Verschulden von broadify vorliegt.

d. Der Kunde ist verantwortlich für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen auf seinen Systemen (Betriebssysteme, Rechte, Netzwerkfreigaben gemäß Technischer Beschreibung), für die Absicherung seiner Systeme und Netzwerke sowie für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten Inhalte (Grafiken, Bilder, Präsentationen, Dokumente), insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Für Aufnahmen von Personen holt der Kunde erforderliche Einwilligungen ein bzw. stellt eine andere Rechtsgrundlage sicher.

e. broadify stellt Updates für Desktop-Komponenten zur Fehlerbehebung, Sicherheit und Funktionspflege bereit. Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates zeitnah zu installieren; für Mängel, die auf der Nutzung veralteter Versionen beruhen, übernimmt broadify keine Gewähr, soweit das Update dem Kunden zumutbar war.
 
10. Nutzungsrechte

a. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses beschränkt.

b. Der Kunde darf die Software nicht kopieren, verändern, rückentwickeln oder für konkurrierende Produkte nutzen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

c. Eigentums- und Urheberrechte verbleiben ausschließlich bei broadify.
 
 
11. Kundeninhalte und geistiges Eigentum

a. Der Kunde behält sämtliche Rechte an eigenen Inhalten, die über die Software verarbeitet werden.

b. broadify erhält ein technisch notwendiges, auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht zur Verarbeitung dieser Inhalte zum Zweck der Leistungserbringung, einschließlich der Übermittlung an die in Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Dienstleister, soweit der Kunde die betreffende Funktion nutzt.

c. broadify ist berechtigt, anonymisierte, nicht personenbezogene technische Daten (z. B. Fehler- und Absturzberichte, Versions- und Verbindungsstatistiken) zur Verbesserung der Software zu verwenden. Kundeninhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet; dies gilt auch für die eingesetzten KI- Dienstleister.
 
12. Datenverarbeitung und Speicherung

a. broadify speichert Kundendaten vorrangig in Rechenzentren innerhalb der EU/EWR (Datenbank, Authentifizierung und Dateispeicher in Frankfurt am Main).
Einzelne Dienste, insbesondere die serverseitige Ausführung der Web-
Anwendung, der E-Mail-Versand, die Fehlerdiagnose und optionale KI-
Funktionen, werden von Dienstleistern mit Sitz oder Verarbeitung außerhalb der EU erbracht. Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln und, soweit zertifiziert, EU-US Data Privacy Framework).
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen und Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

b. broadify verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Die
Datenschutzhinweise zum jeweiligen Produkt informieren über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung.

c. Soweit broadify personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO nebst Anlage 1 (technische und organisatorische Maßnahmen) und Anlage 2 (Unterauftragsverarbeiter). Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und
wird dem Kunden bei Vertragsschluss bzw. auf Anfrage bereitgestellt.

d. broadify ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Diese sind in Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag abschließend aufgeführt; Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt und können aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt werden.

e. Video- und Audiodaten von Videokonferenzen, lokale Aufzeichnungen sowie lokal auf den Endgeräten des Kunden gespeicherte Daten (Konfigurationen, Protokolle, Aufnahmen) verbleiben auf den Systemen des Kunden.
Der Kunde ist
für die Sicherung und Löschung dieser Daten verantwortlich.
 
13. Support

a. Die Supportleistungen richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket. Pakete mit mehreren Nutzerplätzen enthalten Onboarding und Support, soweit auf der Website oder im Angebot ausgewiesen.

b. Standard-Support erfolgt per E-Mail (support@broadify.de) oder über die Supportfunktion in der Web-Anwendung.

c. broadify ist nicht verpflichtet, individuellen Anpassungs-Support zu leisten.
 
14. Gewährleistung und Haftung

a. Es gilt das gesetzliche Mängelrecht mit folgenden Maßgaben: broadify leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit gemäß Ziffer 2 und der Technischen Beschreibung.
Keine Gewähr besteht für die Kompatibilität mit dort nicht
genannter Software oder Hardware, für Störungen aus der Sphäre des Kunden (z. B. Netzwerk, Fehlkonfiguration, ungeeignete Hardware) sowie für unerhebliche Minderungen der Gebrauchstauglichkeit.
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an.

b. broadify haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz.

c. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet broadify nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die verschuldensunabhängige Haftung für
anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

d. Für Datenverluste haftet broadify nur in dem Umfang, der bei
ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder mittelbare Schäden ist im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

e. Die gesetzliche Haftung nach der DSGVO sowie die Pflichten von broadify aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
 
15. Vertragsende und Datenexport

a. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht; der Account wird deaktiviert und der Kunde deinstalliert etwaige Desktop-Komponenten.

b. Auf Anforderung stellt broadify die in der Cloud gespeicherten Kundendaten vor der Löschung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zum Export bereit.

c. Daten werden spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In Datensicherungen enthaltene Daten werden mit dem regulären Ablauf der Backup-Aufbewahrung überschrieben.
 
16. Änderungen der AGB

a. broadify ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern oder dies zur Anpassung des Leistungsangebots erforderlich ist.

b. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

c. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
broadify wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist sowie auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle wesentlicher Änderungen hinweisen. Änderungen dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
 
17. Schlussbestimmungen

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

b. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist, soweit gesetzlich zulässig,

c. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
 
TEIL B – Partnerbedingungen für Systemintegratoren

1. Partnerstatus

a. Partner sind Unternehmen, die broadify in eigenen Studio- oder AV-Lösungenvertreiben.

b. Der Partner erhält ein nicht exklusives Recht, broadify zu vertreiben. Die Verträge über die Nutzung der Software kommen unmittelbar zwischen broadify und dem Endkunden auf Grundlage von Teil A zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 
2. Provisionen

a. Partner erhalten Provisionen auf abgeschlossene Abonnements.

b. Die Höhe der Provisionen wird individuell in Textform vereinbart.
 
3. Nutzung von Konzepten und Planungen

a. broadify stellt Partnern Studiokonfigurationen und Planungsunterlagen kostenfrei zur Verfügung.

b. Diese dürfen ausschließlich für gemeinsame Kundenprojekte verwendet werden.

c. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des Projektes ist untersagt.

d. Bei Konzeptänderungen trägt der Partner die entstehenden Zusatzkosten selbst.
 
4. Pflichten des Partners

a. Der Partner verpflichtet sich, broadify korrekt zu präsentieren und keine irreführenden Aussagen zu machen.

b. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der Markenrichtlinien von
broadify.

c. Der Partner ist für die technische Umsetzung eigener Studioinstallationen verantwortlich.

d. Verarbeitet der Partner im Rahmen eines Kundenprojekts personenbezogene Daten des Endkunden, stellt er die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür selbst sicher.
 
5. Haftung

a. Der Partner ist selbst verantwortlich für die von ihm geplanten und gelieferten Studiolösungen.

b. broadify haftet nicht für Fehler, die durch fehlerhafte Planung, Installation oder Bedienung des Partners entstehen.

c. broadify übernimmt keinerlei Haftung für Planung, Installation, Betrieb oder Wartung von Studios durch Partner. Im Übrigen gilt Teil A Ziffer 14 entsprechend.
 
6. Support für Partner

a. broadify stellt Schulungsmaterialien bereit.

b. Weitergehender Support ist kostenpflichtig oder individuell zu vereinbaren.
 
7. Beendigung der Partnerschaft

a. Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

b. Nach Beendigung erlöschen alle Nutzungsrechte an Planungen, Dokumenten und Markenzeichen. Bereits entstandene Provisionsansprüche für vor der Beendigung abgeschlossene Abonnements bleiben unberührt.

 
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